Jugendschutz im Webradio (JMStV)
Ein heisses Thema
Viele Webradios haben einen Text oder Bild, auf Ihrer HP, wo drin steht, \"Wir halten uns an das Jugendschutzgesetz\".
Dieses ist eine Gesetzeswidrige Aussage, da es von keinem Gesetz gedeckt wird.
Zur Aufklaerung, das Jugendschutzgesetz ist nur fuer den Oeffentlichen Raum zustaendig, das bedeutet, fuer alle Geschaefte, wo Alkohol angeboten wird, Kneipen und Gaststaetten / Discotheken oder den Oeffentlichen Verkehrsraum.
Fuer den Bereich Medien und Webradio ist dieses Gesetz absolut nicht zustae¤ndig und es wird darin auch nicht aufgefuehrt.
Der Webradio / Radio oder auch Fernsehen, ist der Medienstaatsvertrag und daraus resultierend der Jugendmedienstaatsvertrag zustaendig.
In beiden Staatsvertraegen, gibt es auch keine direkte aussage dazu, sondern nur folgendes, \"Ein Jugendlicher / Kind, welches einem Webradio zuhoert, tut dieses von zu Hause aus und unterliegt dort, der Aufsichtsplicht, der Erziehungsberechtigten\".
Die Aussage, wir halten uns an das Jugendschutzgesetz, ist Klage wuerdig und es wurde auch schon Urteile gesprochen, da es als Diskriminierung angesehen wird.
Kommen wir zu dem Punkt, wie will man das auch als Webradiobetreiber Ueberpruefen? Das einzige was ein Webradiobetreiber sehen kann, ist die IP, Daten welche in einem Profil eingetragen werden, kann keiner ueberpruefen.
Um eine Ueberpruefung zu ermoeglichen, geht dieses nur ueber eine spezielle Firma, welche dieses ueber eine Personalausweisabfrage machen darf. Selbst dann ist aber kein 100% Schutz gegeben, da sich ein Jugendlicher, auch mal schnell den Ausweis der Eltern holen kann.
Selbst das Senden, mit dem sogenannten Muttizettel, ist nichts rechtens, weil auch dieses der Eltern obliegt. Der einzige und zu empfehlende Weg waere es, sich mit den Eltern gemeinsam an einen Tisch zu setzen.
Hier nun auch ein Link zum Medienstaatsvertrag --- medienstaatsvertrag.org/mediengesetz
Also kommen wir zum eindeutigen Hinweiss, der Verweis auf das Jugendschutzgesetz im Webradio ist falsch und somit nicht erlaubt.
Quelle: https://www.modi-portal.de/index.php?thread/52-jugendschutz-im-webradio-radio/